13.11.2024

BGH: Anforderungen und Vollstreckung betreffend ein notarielles Nachlassverzeichnis

In einem Beschluss vom 07.03.2024 (I ZB 40/23) hat sich der Bundesgerichtshof u.a. mit der Frage befasst, welche Anforderungen an den Umfang der Ermittlungen eines Notars zu stellen sind, der mit der Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses beauftragt wurde. Grundsätzlich komme es auf die konkreten Gegebenheiten an und auf die Frage, welche Nachforschungen ein objektiver Dritter für erforderlich halten würde. Ohne konkrete Anhaltspunkte bestehe hingegen keine Pflicht des Notars, in alle denkbaren Richtungen zu ermitteln. Den Beschluss finden Sie hier

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