In einem Beschluss vom 07.03.2024 (I ZB 40/23) hat sich der Bundesgerichtshof u.a. mit der Frage befasst, welche Anforderungen an den Umfang der Ermittlungen eines Notars zu stellen sind, der mit der Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses beauftragt wurde. Grundsätzlich komme es auf die konkreten Gegebenheiten an und auf die Frage, welche Nachforschungen ein objektiver Dritter für erforderlich halten würde. Ohne konkrete Anhaltspunkte bestehe hingegen keine Pflicht des Notars, in alle denkbaren Richtungen zu ermitteln. Den Beschluss finden Sie hier
OLG Oldenburg: Testierwille bei der Verwendung ungewöhnlichen Schreibpapiers
In einem Beschluss vom 20.12.2023 (3 W 96/23) hat sich das OLG Oldenburg mit der Beurteilung des Testierwillens bei Verwendung von ungewöhnlichem Schreibpapier befasst. Es spreche nicht per se gegen einen ernsthaften Testierwillen, wenn beispielsweise ein Kneipenblock als Schreibpapier verwendet werde. Zudem stehe es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, die Echtheit des handschriftlichen Testaments zu bewerten und bei der Bewertung des Testierwillens auch Umstände außerhalb der Urkunde zu berücksichtigen. Den Beschluss finden Sie hier
OLG Hamm: Beschluss zur Festsetzung eines Zwangsgelds wegen Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Das OLG Hamm hat sich in einem Beschluss vom 27.02.2023 mit der Frage befasst, ob die Festsetzung eines Zwangsgeldes auch dann erfolgen kann, wenn die Mitwirkung eines Dritten notwendig ist, um den Anspruch auf ein notarielles Nachlassverzeichnis zu erfüllen. Grundsätzlich habe der Auskunftsschuldner die Handlung des mitwirkungspflichtigen Notares mit der nötigen Intensität einzufordern. Den Beschluss finden Sie hier
BGH: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung des Erbteils
Mit Urteil vom 30.11.2022 hat der BGH entschieden, dass einem Pflichtteilsberechtigten auch nach Ausschlagung seines Erbteils ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zusteht. Die Lage eines Ausschlagenden sei nicht mit der eines Miterben, sondern mit der eines pflichtteilsberechtigten Nichterben vergleichbar. Das Urteil finden Sie hier
OLG München: Beschluss zur Vollstreckung bei Anspruch auf notarielles Nachlassverzeichnis
Im Beschluss vom 10.11.2022 hat sich das OLG München mit der Frage befasst, ob eine Zwangsvollstreckung bei einem Anspruch auf ein notarielles Nachlassverzeichnis in Betracht kommt. Grundsätzlich komme die Verhängung eines Zwangsgeldes in Betracht, wenn der Auskunftsschuldner nicht regelmäßig alles in seiner Macht Stehende tue, um das notarielle Nachlassverzeichnis aufzunehmen. Den Beschluss finden Sie hier