24.08.2023
BGH: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nach Ausschlagung des Erbteils
Mit Urteil vom 30.11.2022 hat der BGH entschieden, dass einem Pflichtteilsberechtigten auch nach Ausschlagung seines Erbteils ein Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zusteht. Die Lage eines Ausschlagenden sei nicht mit der eines Miterben, sondern mit der eines pflichtteilsberechtigten Nichterben vergleichbar. Das Urteil finden Sie hier